Prävention sexualisierte Gewalt
Institutionelles Schutzkonzept zur Prävention sexualisierter Gewalt vom 11.06.2023
Die wesentlichen Inhalte können Sie im Folgenden einsehen. Das vollständige Dokument steht Ihnen zusätzlich auch zum Download zur Verfügung:
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1. Einführung/Leitbild
Das vorliegende Schutzkonzept wurde auf der Grundlage der Präventionsordnung des Erzbistums Berlin vom 17.01.2022, den dazu am 18.01.2022 veröffentlichten Ausführungsbestimmungen sowie in Bezug auf das Selbstverständnis unserer Kirchengemeinde (s. Präsentation Pfarrgemeinde St. Theresia Birkenwerder unter www.st-theresia-birkenwerder.de) erstellt.
Kinder, Jugendliche sowie schutz- und hilfebedürftige Erwachsene sollen sich in einer Atmosphäre der Gleichberechtigung und Offenheit, mit dem Gefühl eines würdevollen Angenommenseins in unserer kleinen, familiär und durch den Teresianischen Karmel geprägten Gemeinde entfalten und entwickeln können und dürfen. Es ist uns somit Anliegen und Verpflichtung, jeglicher Form sexualisierter Gewalt an den zuvor genannten Personengruppen präventiv entgegenzuwirken und sie zu verhindern. Gleichzeitig möchten wir denjenigen, die in unserer Gemeinde mit Kindern, Jugendlichen sowie erwachsenen Schutz- und Hilfebedürftigen arbeiten, Sicherheit und Orientierung in sensiblen Situationen geben und sie so vor falschem Verdacht schützen.
Unser Schutzkonzept dient in diesem Zusammenhang insbesondere dazu, Risikofaktoren in den von uns verantworteten Tätigkeitsfeldern zu erkennen und transparent zu machen, ihnen mit geeigneten Handlungsweisen entgegenwirken zu können, sich in der Arbeit mit Schutzbefohlenen auf einen gemeinsamen Handlungskodex zu verständigen undVerantwortlichkeiten festzulegen.
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2. Risikoanalyse
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3. Grundsätzliche Voraussetzung für die Aufnahme einer Tätigkeit im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit oder mit sonstigen erwachsenen Schutzbefohlenen
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4. Verhaltenskodex / 4.1 Erarbeitung und allgemeine Ziele
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4.2 Verhaltensregeln
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5. Beschwerden, Anliegen, Regelübertretungen
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6. Verdachtsfälle
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7. Bekanntmachung in der Gemeinde und Verantwortlichkeiten